GEFÖRDERTE WOH­NUNGEN

EOF = Einkom­mens­Orien­tier­te För­de­rung


Neben frei finanzierten Wohnungen errichtet die Genossenschaft auch Wohnung für Menschen, die An­spruch auf EOF nach dem Bayeri­schen Wohn­raum­för­de­rungs­ge­setz haben. Die Ge­nos­sen­schaft erhält dadurch finanzielle Un­ter­stüt­zung bei der Errichtung von Woh­nun­gen, darf diese aber nur vergünstigt an BewohnerInnen ver­ge­ben, die einen ent­spre­chen­den Be­rech­ti­gungs­schein vor­wei­sen. Die För­der­wür­dig­keit richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens bzw Ihrer Rente. Die Be­rech­ti­gungs­scheine müssen beim zu­stän­di­gen Land­rats­amt des ak­tu­el­len Wohn­sit­zes beantragt werden.


Mehr Informationen erhalt Sie auf der Homepage des Bayer Baumi­nis­te­riums oder Ihrem zu­stän­di­gen Land­ratsamt.