Neben frei finanzierten Wohnungen errichtet die Genossenschaft auch Wohnung für Menschen, die Anspruch auf EOF nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz haben. Die Genossenschaft erhält dadurch finanzielle Unterstützung bei der Errichtung von Wohnungen, darf diese aber nur vergünstigt an BewohnerInnen vergeben, die einen entsprechenden Berechtigungsschein vorweisen. Die Förderwürdigkeit richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens bzw Ihrer Rente. Die Berechtigungsscheine müssen beim zuständigen Landratsamt des aktuellen Wohnsitzes beantragt werden.
Mehr Informationen erhalt Sie auf der Homepage des Bayer Bauministeriums oder Ihrem zuständigen Landratsamt.